Arbeitsschutz ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen (ArbSchG). Kern ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, die auch psychische Belastungen erfasst, ergänzt um die Unterweisung (§ 12) und die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach dem ASiG. Der Arbeitsschutz greift eng mit der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, DGUV) ineinander; die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber und Verstöße können Bußgelder auslösen.
Auf einen Blick
- Der Arbeitgeber trägt die Grundpflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz (§ 3 ArbSchG)
- Kern ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, die ausdrücklich auch psychische Belastungen erfasst
- Beschäftigte sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig zu unterweisen
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sicherzustellen
- Der Arbeitsschutz greift eng mit der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, DGUV-Vorschriften) ineinander
- Verstöße können Bußgelder und bei vorsätzlicher Gefährdung sogar Strafbarkeit auslösen
Pflichten und Verantwortung
- Gefährdungsbeurteilung: systematisch ermitteln, welche Gefährdungen bestehen, Maßnahmen festlegen, ihre Wirksamkeit prüfen und alles dokumentieren (§ 5 ArbSchG)
- Unterweisung: verständliche Information zu Sicherheit und Gesundheit, angepasst an die Tätigkeit und an veränderte Gefährdungen
- Betreuung: Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit nach dem ASiG
- Verantwortung: bleibt beim Arbeitgeber, auch wenn Aufgaben delegiert werden; Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträger überwachen die Einhaltung
Häufige Fragen
Gilt Arbeitsschutz auch für psychische Belastungen?
Ja. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG muss ausdrücklich auch psychische Belastungen bei der Arbeit einbeziehen, etwa durch Arbeitsorganisation, Arbeitszeit oder soziale Beziehungen im Betrieb.
Wer überwacht die Einhaltung?
Zwei Systeme greifen ineinander: die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder (Gewerbeaufsicht) und die gesetzliche Unfallversicherung mit den Berufsgenossenschaften und ihren DGUV-Vorschriften.
Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern geahndet werden; bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit kommt auch eine Straftat in Betracht. Hinzu treten mögliche haftungs- und versicherungsrechtliche Folgen.
Gilt Arbeitsschutz auch im Homeoffice?
Grundsätzlich ja. Der Arbeitgeber bleibt für den Gesundheitsschutz verantwortlich, kann im häuslichen Umfeld aber nur eingeschränkt kontrollieren. Umfang und Ausgestaltung hängen davon ab, ob Telearbeit oder mobiles Arbeiten vereinbart ist.
Stand: August 2026
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.