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Elterngeld

Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und deshalb nicht oder weniger arbeiten (BEEG). Das Basiselterngeld ersetzt in der Regel rund 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat, und wird für bis zu 14 Monate zwischen den Eltern aufgeteilt. Ergänzend gibt es ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Seit 2025/2026 gilt eine feste Einkommensgrenze: Bei einem zu versteuernden Einkommen über 175.000 € pro Jahr entfällt der Anspruch. Elterngeld ist eine Geldleistung und nicht mit der Elternzeit (Freistellung) zu verwechseln.

Auf einen Blick

  • Das Basiselterngeld ersetzt in der Regel rund 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens
  • Die Spanne liegt zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat
  • Basiselterngeld gibt es für bis zu 14 Monate, die sich die Eltern aufteilen können (Partnermonate)
  • ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus fördern eine Kombination aus Teilzeit und Betreuung
  • Seit 2025/2026 gilt eine feste Einkommensgrenze: Bei einem zu versteuernden Einkommen über 175.000 € pro Jahr entfällt der Anspruch
  • Elterngeld ist eine Geldleistung und nicht mit der Elternzeit (Freistellung vom Arbeitsverhältnis) zu verwechseln

Varianten des Elterngeldes

  • Basiselterngeld: höchstens 14 Monate für beide Eltern zusammen, ein Elternteil höchstens 12 Monate, die weiteren zwei Monate nur, wenn sich auch der andere Elternteil beteiligt
  • ElterngeldPlus: längerer Bezug bei geringerer monatlicher Höhe, besonders bei Teilzeit während des Bezugs interessant
  • Partnerschaftsbonus: zusätzliche Monate, wenn beide Eltern parallel in einem bestimmten Stundenkorridor Teilzeit arbeiten

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel etwa 65 % des vor der Geburt wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Bei niedrigen Einkommen steigt die Ersatzrate.

Wo liegt die Einkommensgrenze 2026?

Ab 2026 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen 175.000 € im Jahr übersteigt; die Grenze gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt. Es handelt sich um eine harte Grenze, nicht um einen Freibetrag.

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit?

Elterngeld ist die Geldleistung, Elternzeit die unbezahlte Freistellung vom Arbeitsverhältnis. Beide können zusammenfallen, sind aber rechtlich getrennt und werden getrennt beantragt.

Wo wird das Elterngeld beantragt?

Bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes, in der Regel schriftlich nach der Geburt. Elterngeld wird rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt.

Stand: August 2026

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.