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Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch ist das gesetzliche Recht auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sichert einen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG), was 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche entspricht, also vier Wochen im Jahr. Der volle Anspruch entsteht nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Bei Teilzeit oder unterjährigem Ein- und Austritt wird anteilig gerechnet.

Auf einen Blick

  • Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG); Werktage sind alle Tage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
  • Das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, also vier Wochen Urlaub im Jahr
  • Bei anderer Verteilung der Arbeitstage (Teilzeit, unterjähriger Ein- oder Austritt) wird der Anspruch anteilig umgerechnet, maßgeblich ist die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit, § 4 BUrlG)
  • Während des Urlaubs wird das Urlaubsentgelt weitergezahlt, bemessen am durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen
  • Eine Abgeltung in Geld ist nur zulässig, wenn Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann

Zusatzurlaub und anteilige Berechnung

  • Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf 5 Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche (§ 208 SGB IX), bei abweichender Verteilung entsprechend umgerechnet
  • Bei Teilzeit richtet sich der Anspruch nach den wöchentlichen Arbeitstagen, nicht nach den Stunden: Wer an weniger Tagen arbeitet, hat entsprechend weniger Urlaubstage bei gleichem Erholungswert
  • Für Übertragung und Verfall von nicht genommenem Urlaub siehe die Karte "Resturlaub & Verfall"

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

Mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer üblichen 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, also vier Wochen. Viele Arbeitgeber gewähren vertraglich mehr.

Wie wird der Urlaub bei Teilzeit berechnet?

Nach der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage, nicht nach den Stunden. Wer an 3 Tagen pro Woche arbeitet, hat bei 20 Arbeitstagen Vollzeitanspruch anteilig 12 Urlaubstage (20 geteilt durch 5, mal 3).

Wann habe ich zum ersten Mal vollen Urlaubsanspruch?

Der volle Anspruch entsteht erstmals nach 6 Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Vorher besteht ein Teilanspruch von einem Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat.

Kann ich mir Urlaub auszahlen lassen?

Grundsätzlich nein. Urlaub soll der Erholung dienen und genommen werden. Eine Abgeltung in Geld ist nur zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub deshalb nicht mehr genommen werden kann.

Stand: August 2026

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.